Cookie-Politik on the ParkingCheck24 Website
Dieser Shop verwendet Cookies - sowohl aus technischen Gründen, als auch zur Verbesserung Deines Einkaufserlebnisses. Wenn Du den Shop weiter nutzt, stimmst Du der Nutzung von Cookies zu.
1. Geltungsbereich.
Die parkingCheck24 GmbH ist ein Unternehmen, das nach deutschem Recht gegründet wurde, mit Hauptsitz in (Birkbuschstr. 77, 12167 Berlin) Deutschland (“PARKINGCHECK”). Der Kunde ist ein Parkplatzunternehmen, welches über die Webseite von PARKINGCHECK Parkplatz- sowie Shuttledienstleistungen anbieten. Diese AGB betreffen das Rechtsverhältnis zwischen PARKINGCHECK und dem Kunden im Rahmen der vorstehenden Dienstleistungen. Sie finden auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen PARKINGCHECK und Kunden, somit auf alle Dienstleistungen von PARKINGCHECK und alle künftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden Anwendung und schließen jegliche Geschäftsbedingungen des Kunden aus.
PARKINGCHECK behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe oder Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der vierwöchigen Frist hingewiesen. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist PARKINGCHECK unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, einen etwaigen mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt oder das Vertragsverhältnis auf Grundlage der vorherigen AGB bleibt bestehen.
2. Leistungspflichten PARKINGCHECK
PARKINGCHECK bietet über ihren Internetauftritt für den Besucher eine Vergleichsmöglichkeit von Parkplätzen und Shuttleservices an Flughäfen sowie die Vermittlung solcher Dienstleistungen durch Verlinkung mit Kunden an. Zwischen PARKINGCHECK und dem Besucher kommt in keinem Fall ein Vertrag über Dienst- oder sonstige Leistungen, die über die kostenlose Nutzung der Webseite hinausgeht, zustande.
Die Hauptleistungspflicht gegenüber dem Kunden umfasst die Einfügung und Verknüpfung vom Kunden gelieferter Informationen und Daten in das Internet-Verzeichnis von PARKINGCHECK.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine entsprechende Ranking-Position in der von PARKINGCHECK erstellten Liste aller Kunden oder an sonstigen Leistungen dieses Verzeichnisses. Die Position Ihres Eintrages in den Ergebnislisten erfolgt durch PARKINGCHECK auf Grundlage billigen Ermessens und orientiert sich an dem Nutzerverhalten.
PARKINGCHECK stellt sicher, dass der Kunde jederzeit Informationen hinzufügen, verändern oder löschen kann. Der Kunde kann diese jederzeitig beliebig mit den an den Kunden ausgehändigten Zugangsdaten ändern. Jede Änderung bedarf einer erneuten Freischaltung durch PARKINGCHECK.
Gleichzeitig ermöglicht PARKINGCHECK, dass Besucher über eine Verlinkung direkt über des Internetangebot des Kunden entsprechende Dienstleistungen buchen.
PARKINGCHECK bietet zudem die Möglichkeit, eine Kundenbewertung durch Nutzer zu den hier durch den Kunden eingetragenen Parkplätzen zu hinterlassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewertende eine Parkplatzreservierung vorgenommen hat. Sollte nicht zweifelsfrei die Echtheit eines Bewertenden nachgewiesen werden können (durch den Kunden oder Bewertenden), werden entsprechende Bewertungen gelöscht.
Dem Kunden ist es untersagt, sowohl direkt oder über Dritte, bewusst falsche Bewertungen zu erstellen und abzugeben. In einem solchen Fall bleibt PARKINGCHECK die sofortige Kündigung des Vertrages vorbehalten. Zudem hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR an PARKINGCHECK zu zahlen. Weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere den Ersatz von Rechtsverfolgungskosten, bleiben PARKINGCHECK vorbehalten.
3. Pflichten des Kunden / Mitwirkung
Der Kunde stellt PARKINGCHECK alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen und Daten im Voraus zur Verfügung. Hierbei hat der Kunde sicherzustellen, dass die übermittelten Informationen und Daten zutreffen und frei von Fehlern sind. Eine Haftung von PARKINGCHECK auf Grund der Verarbeitung etwaiger fehlerhafter Informationen, oder Daten ist ausgeschlossen.
Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden vor der Veröffentlichung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Sofern hierbei ein Rechtsverstoß oder ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder möglich ist, ist PARKINGCHECK befugt, die Verarbeitung dieser Informationen oder Materialien abzulehnen. PARKINGCHECK hat den Kunden hierüber zu informieren.
Der Kunde sichert zu, dass (a) er befugt ist, diese Vereinbarung einzugehen, (b) die zur Verfügung gestellten Daten und Informationen frei von Lasten, Rechten oder Interessen Dritter sind, (c) die übermittelten Informationen und Daten weder Viren, Spyware oder andere schädliche Quellcodes oder Materialien enthalten und nach bestem Wissen frei von Fehlern oder Datenungenauigkeiten sind, (d) die Ausübung seiner Verpflichtungen keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Rechte aus geistigem Eigentum, oder seinen bestehenden Verpflichtungen oder Vereinbarungen widerspricht oder diese behindert, (e) die Informationen und Daten in keiner Weise rechtswidrig, belästigend, obszön, pornografisch, Gewalt verherrlichend, jugendgefährdend oder in sonstiger Weise unangemessen sind oder Rechte Dritter verletzen.
Im Falle einer Verletzung vorstehender Pflichten hat der Kunde PARKINGCHECK von allen Ansprüchen Dritter, die auf dieser Pflichtverletzung beruhen, sowie von den Kosten, die auf Grund der Geltendmachung der Ansprüche Dritter, insbesondere Rechtsberatungskosten, entstehen, freizustellen, sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass PARKINGCHECK die Rechtsverletzung vollständig oder teilweise zu vertreten hat. Die Parteien werden sich unverzüglich unterrichten, sobald sie von einem solchen Anspruch Kenntnis erlangen.
Sollte Daten und Informationen des Kunden ohne dessen Zustimmung durch einen Dritten eingetragen worden sein, so hat der Kunde PARKINGCHECK unverzüglich auf direktem Wege per E-Mail, Post oder Telefon darüber informieren; PARKINGCHECK wird die entsprechenden Daten unverzüglich entfernen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle von PARKINGCHECK veröffentlichten Angaben korrekt und aktuell sind und diese ggf. aktualisieren. Sollte der Parkplatz seiner Pflicht zur ständigen Aktualisierung seiner Angaben, insbesondere der Preise, nicht ausreichend nachkommen und werden deshalb Preisunstimmigkeiten festgestellt, werden die Angaben entsprechend durch PARKINGCHECK aktualisiert. Hierfür hat der Kunde für jede Änderungsvornahme eine Gebühr von pauschal 25,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % zu zahlen. Diese Gebühr wird in der Folgerechnung berücksichtigt und entsprechend aufgeführt.
4. Laufzeit und Beendigung.
Zwischen PARKINGCHECK und dem Kunden kommt mit dem Anlegen eines Accounts auf der Webseite von PARKINGCHECK durch den Kunden ein Vertrag zustande.
Dieser Vertrag kann durch den Kunden jederzeit schriftlich per E-Mail, Fax oder Briefpost ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
PARKINGCHECK kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung länger als 14 Tage in Verzug ist. Wahlweise kann PARKINGCHECK im Falle des Zahlungsverzugs von länger als 14 Tagen den Account des Kunden sperren und nach verzeichneten Zahlungseingang wieder freischalten.
5. Gebühren / Zahlungsmodalitäten
PARKINGCHECK erhält für jede Buchung den Kunden, die über PARKINGCHECK vermittelt wurde, eine Provision in Höhe von 3.00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Die Abrechnung durch PARKINGCHECK erfolgt monatlich auf Grundlage der von PARKINGCHECK ermittelten Buchungen des Kunden, die durch PARKINGCHECK vermittelt wurden. Abgerechnet wird jeweils vom Ersten bis zum Letzten Tag eines Monats. Die Rechnung wird spätestens 7 Tage nach Ablauf eines Monats per E-Mail versendet und gilt dann als zugestellt. Jede Rechnung ist sofort fällig und innerhalb des in der jeweiligen Rechnung angegeben Zahlungsziels zu begleichen.
6. Lizenzübertragung / Nutzungsrechte.
Unter den Bedingungen dieser AGB und für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährt der Kunde PARKINGCHECK unentgeltlich das weltweite, einfache, übertragbare und kostenlose Recht, die zur Verfügung gestellten Markenlogos, Symbole und/oder sonstige urheberrechtlich oder anderweitig geschützten Materialien (z.B. Fotos, Produktkataloge etc.) des Kunden zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst alle Rechte und Nutzungsarten, die für die Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen für PARKINGCHECK notwendig und hilfreich sind.
7. Ermittlung / Tracking
Alle durch PARKINGCHECK vermittelten Buchungen werden automatisch ermittelt. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, den Ihm zur Verfügung gestellten Tracking-Code auf seiner Webseite einzubauen. Der HTML-Tracking-Code muss im Verlauf des Buchungsvorganges eingebunden werden. Der Tracking-Code ist ein leeres, nicht sichtbares Bild, welches mit dem Server von PARKINGCHECK kommuniziert, sobald es aufgerufen wird und zeigt an, dass gerade eine Buchung stattgefunden hat. Zur Kontrolle, dass der entsprechende Besucher, der gerade auf Ihrer Seite eine Buchung durchgeführt hat, von PARKINGCHECK vermittelt wurde, wird bei allen Besuchern ein Cookie angelegt, der für eine Stunde gültig ist.
Der Kunde verpflichtet sich zum Einbau unseren Tracking-Codes, so lange sein Account aktiv und ein Eintrag auf der Website von PARKINGCHECK vorhanden ist. Sollte der Code dauerhaft oder temporär nicht eingebunden, also inaktiv sein, ist PARKINGCHECK unverzüglich darüber zu informieren. Sollte dies nicht geschehen, behält PARKINGCHECK eine nachträgliche Berechnung der Tage vor, an denen der Tracking-Code nicht eingebunden war und nimmt auf dieser Grundlage eine pauschale Schätzung möglicher Vermittlungen vor. Dabei nutzen PARKINGCHECK als Grundlage die Anzahl der Klicks, die von ihrer Seite zum Kunden führen und berechnet jeweils 3,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % pro Klick.
Sollte auch nach mehrmaliger Erinnerung der Code nicht wieder eingebunden werden, kann PARKINGCHECK jede weitere Leistung verweigern und/oder den Vertrag fristlos kündigen.
8. Haftung
PARKINGCHECK haftet für die vertraglich vereinbart zu erbringenden Hauptleistungspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Im Falle der fehlerhaften Verarbeitung (Einbindung, Verbindung, etc.) sowie fehler- oder mangelhaften Verwaltung oder Nutzung der vom Kunden eingetragenen Informationen und Daten des Kunden haftet PARKINGCHECK nicht, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Fehler auf ein Fehlverhalten von PARKINGCHECK zurück zu führen ist.
PARKINGCHECK verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Leistungserbringung alle anwendbaren Rechtsvorschriften einzuhalten, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein solche des Datenschutzrechtes, Wettbewerbsrechtes (u.a. UWG, GWB, TMG), Gewerblichen Rechtsschutzes (u.a. Urheber – und Markenrecht).
Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. PARKINGCHECK haftet daher im Falle eines technischen Leistungsausfalles – auch beim zeitweisen Ausfall des Internets - nicht.
Eine Haftung für Folgeschäden, atypische oder indirekte Schäden, für entgangenen oder erwarteten Gewinn oder Umsatz, Nutzungsausfall, Datenverlust, Geschäftsverlust, Ansehensverlust oder entgangene Geschäftsgelegenheiten ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus haftet PARKINGCHECK ausschließlich für Schäden, wenn diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PARKINGCHECK oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Haftung von PARKINGCHECK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PARKINGCHECK.
9. Keine Übertragung.
Der Kunde stimmt hiermit zu, dass PARKINGCHECK nach vorheriger schriftlicher Ankündigung seine Rechte und Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung ganz oder teilweise übertragen, neu begründen, weiterleiten oder auf andere Weise verfügen und sich davon lösen kann, und zwar an jedes Partnerunternehmen von PARKINGCHECK oder jedes Unternehmen, das PARKINGCHECK ganz oder im Wesentlichen ganz übernimmt, oder an jeden Rechtsnachfolger in einer Verschmelzung oder einem Kauf von PARKINGCHECK, vorausgesetzt, PARKINGCHECKs Rechtsnachfolger versichert schriftlich gegenüber dem Kunden, nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet zu sein. Der Begriff Partnerunternehmen meint hierin jedes Unternehmen, das ein anderes Unternehmen kontrolliert oder davon gemeinsam kontrolliert wird. Die Begriffe “Kontrolle” und “kontrolliert” bedeuten die rechtliche, nießbraucherische oder billige Eigentümerschaft, ob direkt oder indirekt, von mehr als 50% der gesammelten Stimmrechte in dem Unternehmen.
Der Kunde darf keine seiner hierin gewährten Rechte ohne die Zustimmung von PARKINGCHECK verkaufen, abtreten oder übertragen.
10. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, ungeachtet der Grundsätze der Gesetzeskollision, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort der von PARKINGCHECK zu erbringenden, vertraglichen Leistungen ist der Sitz von PARKINGCHECK. Für alle Rechtsstreitigkeiten nach dieser Vereinbarung sind die Gerichte in Berlin, Deutschland, zuständig.
Stand: Dezember 2019